Nebenvedienst im Studium: Was darf ich als Student neben dem Studium verdienen?
Studentenlohn – Nebenvedienst im Studium
Was darf ich als Student neben dem Studium verdienen?
Das nachts bei Kellnern hart verdiente Geld ans Finanzamt abführen? Das kann leicht passieren, wenn man bestimmte Grenzen bei einem Nebenverdienst im Studium nicht beachtet. Es kommt nämlich darauf an, was man als Student neben dem Studium verdienen kann. Mehr als die Hälft aller Studierenden arbeitet, um sich das Studium zu finanzieren. Bezogen auf den Nettostundensatz kann das auch attraktiv sein, wenn man es schafft, Steuern und Sozialversicherungsabgaben zu vermeiden.
Insbesondere sind hier die geringfügigen Beschäftigungsmöglichkeiten für Studenten interessant:
Möglichkeit 1: Der 450€ Mini-Job
Geringfügig bezieht sich hier auf den Gehaltsrahmen. Man darf nämlich nicht über 450,-€ im Monat verdienen. Daher sind diese Jobs auch eher mit regelmäßigen Arbeitszeiten verbunden, was ein Überschreiten der 450,-€ Grenze vermeiden soll. Trotzdem sind dies keine minderwertigen Arbeitsverträge. Häufig werden inhaltlich interessante Tätigkeiten als Mini-Job angeboten. Aber auch hinsichtlich ihrer Arbeitnehmerrechte stehen Mini-Jobber nicht schlecht da: Auch für sie gilt die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder entsprechender Urlaubsanspruch. Und natürlich ist auch der gesetzliche Mindestlohn einzuhalten.
Das Interessante dabei: Die fällige Steuer wird dabei in der Regel pauschal vom Arbeitgeber übernommen. Du musst also, wenn Du nur einen 450€ Job hat, eigentlich gar keine Lohnsteuererklärung abgeben. Hat man mehrere 450€ Jobbs oder erhält man von den Eltern Unterhalt (den diese steuierlich geltend machen) kann es sinnvoll sein, den Mini-Job ganz regulär zu versteuern. Bleibt man unter dem jährlichen Grundfreibetrag (8354 Euro pro Jahr), werden evt. bezahlte Steuern über den Lohnsteuerjahresausgleich zurückerstattet.
Möglichkeit 2: Ordentlich verdienen – aber nicht mehr als 70 Tage im Jahr arbeiten
Geringfügig bezieht sich hier nicht auf die Höhe des Verdienstes, sondern auf die Länge der Beschäftigung. Hier sind 70 Tage die Obergrenze; aber nicht bei Gehalt. In den 70 Tagen kannst Du soviel verdienen wie Du möchtest. Es entsteht auch keine Sozialabgabenpflicht. Besteuert wird auf Basis der individuellen Steuerkarte, aber man kann sich ja das Meiste im Rahmen des Lohnsteuerjahresausgleiches zurückholen. Ach ja, ein Wort noch zu den 70 Tagen. Bezogen auf eine 5 Tage Woche entsprechen diese 3 Monaten. Die 70 Tage müssen übrigens nicht am Stück („verblockt“) genommen werden, sondern können über das Jahr verteilt werden. Aber Vorsicht: Bezahlte Urlaubstage zählen zu dem 70-Tage Kontingent dazu!
Aber Vorsicht: Auf jeden Fall die Obergrenzen von BaföG oder Krankenkassen einhalten.
Und denke daran: Als Student musst Du krankenversichert sein. Bis zum Alter von 25 Jahren sind die meisten Studenten über die Familienversicherung ihrer Eltern mitversichert. Aber nur, wenn sie nicht mehr als 450 € bei Mini-Jobs oder sonst 405 € pro Monat verdienen. Und auch beim Bafög gilt es, Grenzen zu beachten. Denn hier gilt: Je mehr man als Student verdient, desto stärker wird das BaföG gekürzt. Allerdings existiert ein BaföG-Freibetrag in Höhe von 5.400€ pro Jahr. Bleibst Du mit Deinem Verdienst darunter – egal ob über Mini-Job oder als studentische Aushilfe – , werden deine BaföG-Leistungen nicht zusammengestrichen.
Achtung! Die psychologische Verdienst-Falle
Natürlich ist es klasse, als Student einen Nebenvedienst im Studium zu haben – also Geld zu verdienen. Insbesondere, wenn Du deinen Verdienst brutto für netto bekommen kannst, wie über die Mini-Jobs. Aber Vorsicht: Lass Dich nicht verleiten mehr zu arbeiten, als unbedingt notwendig. Denn wenn Deine Arbeit Dir nichts bringt für Dein späteres Berufsleben und Dir nur Zeit klaut, dann lenkt sie Dich nur von Deinem Studium ab. Cleverer ist es, schnell und gut zu studieren.
Wenn Du Geld dazu noch Geld brauchst: Der Bildungsfonds fördert Studierende im MINT-Bereich oder mit der Studienwahl BWL.