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Studentenjobs

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Studie-Jobs und arbeiten im Studium

Die Haushaltkasse aufbessern, (etwas) unabhängiger vom elterlichen Zuschuss sein, auf eigenen Beinen stehen. All das sind gute Gründe warum arbeiten im Studium so beliebt ist. Aber Achtung: ein paar Einschränkungen sind zu beachten: Es gilt nämlich der Grundsatz, dass das Studium immer vorrang vor der Arbeit haben muss. Das heißt: Während des Studiums sind nicht mehr als 20 Arbeitsstunden pro Woche erlaubt. Im Umkehrschluss: In der vorlesungsfreien Zeit – umgangssprachlich Semester“ferien“ –  ist man als Studierende/r nicht an diese Grenze gebunden.

Bleibt nur die Frage: Was oder Wie?

Als Werksstudent Geld verdienen

Das ist eigentlich eine ziemlich geniale Kombi. Zum einen kann man im Rahmen seines Fachgebietes arbeiten und so praktische Erfahrung sammeln, sein erlentes Wissen vielleicht gleich nutzbringend einbringen oder selbst Neues Lernen. In der Regel läuft dies auf Basis von Minijobs kann aber auch, wenn die 450€ Grenze zum Beispiel in den Semsterferien nicht ausreicht, auf Studenbasis vergütet werden. Nicht selten werden mit Studierenden auch Jahreskontingente festgelegt, so dass die 20 Stunden Regel in der Vorlesungszeit gewahrt werden , in den Semsterferien dann aber richtig Geld verdient werden kann.

Arbeiten im Studium mit Minijobs

Auch eine verbreitete Form des Arbeiten im Studium: Beim Minijob, auch Geringfügige Beschäftigung oder 450€ Job genannt, zahlt der Beschäftigte keine Steuern. Es fallen zwar Rentenversicherungsbeiträge an, von diesen kann man sich aber unter bestimmten Vorausssetzungen befreien lassen. Beim der Aufnahme eines Minijobs geht es meist wirklich nur ums Geldverdienen. Die inhaltliche Ausrichtung der Arbeit steht hinten an. So findet man Studierende auf Basis von Minijobs im Einzelhandel, in der Gastronomie, in Callcentern und so weiter.

Nachhilfe geben

Warum nicht das, was man schon immer gut konnte oder was man im Studium zu seinem Spezialgebiet erkoren hat, zu Geld machen? Und gleichzeitig gequälten Schülergenerationen etwas unter die Arme greifen. Dabei schwankt die durchschnittliche Nachhilfevergütung enorm. Schon zwischen den Bundesländern variiert die Zahl zwischen ca. 13 und 25€ die Stunde. Fast noch größer ist die Varianz hinsichtlich Qualifikation des Nachhilfelehrers und unterichtetem Fach. Allerdings scheint aber im Bereich knapp oberhalb der 30€/std. das Niveau ausgereizt.

 

Arbeiten im Studium durch Online Arbeiten

Sozusagen Arbeiten im Studium „as you please“. Es gibt die verschiedensten Möglichkeiten online zu arbeiten. Dazu musst man kein Web-Designer oder Programmierer sein. Wobei: Für diese stehen klasse Freelancer-Portale zur Verfügung, wo seine Leistungen anbieten kann. Aber eine gute Möglichkeit ist auch die Teilnahme an online-Umfragen. Die kosten nicht viel Zeit (in der Regel 5-10 Minuten), bringen aber richtig Geld in die Kasse. Und das kostet nicht einmal Zeit! Man kann nämlich wundervoll Leerzeiten wie Werbepausen im Fernsehen, Warten auf Bus oder Bahn etc. mit der dieser Option füllen. Oder als Produkttester. Hier kann man bei verschiedenen Plattformen die Produkte auswählen, die man testen möchte. Test durchführen, bewerten und zurückschicken. schon gibt’s Geld.

Übungsleiterpauschale nutzen

Die Puaschale dient der Förderung des gesellschaftlichen Engagements. Sie gilt für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Tätigkeiten. Bis zu 2.400€ im Jahr sind dann einkommenssteuerfrei und nicht sozialversicherungspflichtig. Das gilt auch, wenn Sie dies mit einem Minijob kombinieren, der darf dann aber nicht bei dem gleichen Arbeitgeber sein.  Beliebt bei vielen Studierenden ist zum Beispiel die Fahrdiensttätigkeit bei „Essen auf Rädern“ (Diakonie) oder Übungsleitertätigkeiten bei gemeinnützigen Sportvereinen.

Jobben während des Studiums

Die meisten Studenten plagt eine Gemeinsamkeit – akute Geldnot. Um finanziell sorgenfrei die eigene Ausbildung zu bestreiten, bedarf es eines zahlungskräftigen Elternhauses. Doch dieses Privileg genießen die Wenigsten.. Reichen Finanzspritzen in Form von BAföG, Studiendarlehen, Stipendien oder den Eltern nicht mehr aus um den Lebensunterhalt sorgenfrei finanzieren zu können, dann hilft nur eines – ein Job muss her. Immerhin gehen knapp über 2/3 aller Studierenden in Deutschland einer Erwerbstätigkeit nach um die Kosten für ihr Studium zu decken. Das Jobben während des Studiums ist für Studenten ebenso wichtig, wie der Besuch in der Mensa oder einer Wohnheimparty.

Doch noch bevor der erste Euro deines selbst verdienten Geldes in deiner Tasche landet, siehst du dich mit einer Fülle von Fragen konfrontiert:

  • Bin ich sozialversicherungspflichtig?
  • Kann ich einem 400-Euro-Job nachgehen?
  • Was sind kurzfristige Beschäftigungen?
  • Wirkt sich das Jobben auf mein BAföG und den Bezug von Kindergeld aus?

Inhalte in dieser Rubrik

  1. Der Studentenstatus
  2. Die Sozialversicherung
  3. Geringfügige Jobs/Beschäftigungen, Minijobs, 400 Euro Jobs
  4. BAföG & Jobben
  5. Kindergeld & Jobben
  6. Lohnsteuer während des Jobbens
  7. Krankenversicherung beim Jobben

Der Studentenstatus im Nebenjob

Wenn du an einer Fachhochschule, Hochschule, Universität oder Akademie eingeschrieben bist und während der Vorlesungszeit und/oder in den Semesterferien arbeiten gehst, dann darfst du soviel jobben und verdienen wie es die eigene Studiensituation zulässt. Dabei genießt du den Studentenstatus (Werkstudentenprivileg). Bedingung ist jedoch, dass dein Studium vorrangig bleibt. Dies wird angenommen, wenn du in deiner Vorlesungszeit:

  1. nicht mehr als 20 Stunden pro Woche
  2. bzw. nicht mehr als 26 Wochen pro Jahr arbeitest.

Jobs außerhalb deiner Vorlesungszeiten, zum Beispiel am Wochenende, abends oder nachts, zählen nicht dazu. Wichtig ist, dass du deine Zeit und Kraft überwiegend deinem Studium widmest und über entsprechende Nachweise verfügst.

Erhalte ich weiterhin Kindergeld wenn ich einen Nebenjob habe?

Eltern können für dich als Studierenden bis zum 25. Lebensjahr (zzgl. Wehr- und Zivildienstzeit) Kindergeld beantragen. Darüber hinaus gibt es staatliche Zuschüsse wie Freibeträge und Baukindergeld. Dies gilt nur, wenn dein Jahreseinkommen nach Abzug von Werbungskosten und SV-Beiträgen (gesetzliche Sozialversicherung) den derzeitigen Betrag von 7680 Euro nicht überschreitet. Sobald du 1 Cent mehr verdienst, müssen deine Eltern das gesamte Kindergeld für ein Kalenderjahr zurückzahlen und können die genannten Freibeträge nicht geltend machen. Wichtig: Der BAföG-Zuschussanteil und andere nicht zurückzahlbare Stipendien werden beim Einkommen mit angerechnet. Nicht mitgerechnet wird der BAföG-Darlehensanteil.

Sozialversicherung im studentischen Nebenjob

  • bis 400 Euro :Verdienst du monatlich nicht mehr als 400 Euro (geringfügige Beschäftigung), bist du von der Sozialversicherungspflicht befreit. Lediglich der Arbeitgeber muss einen Pauschalbetrag für Renten- und Krankenversicherung an die Bundesknappschaft abführen.
  • ab 400 Euro, max. 20 Std./Woche:Überschreitet dein Einkommen den Betrag von 400 Euro und arbeitest du wöchentlich bis zu 20 Stunden (Werkstudentenprivileg), so bist du weiterhin von den Abgaben für Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreit. Jedoch musst du und der Arbeitgeber jeweils zur Hälfte in den Rententopf einzahlen. Hierbei gilt eine weitere Ausnahmeregelung: Bei einem Einkommen zwischen 400,01 und 800 Euro (Midijob) musst du als Student nur einen reduzierten Arbeitnehmeranteil der Rentenversicherung löhnen. Die Beitragslast steigt anteilig zum Einkommen und beginnt nach unserem letzten Kenntnisstand bei 4 %. Hierbei spricht man von einer Gleitzone.
  • ab 400 Euro, über. 20 Std./Woche: Verdienst du mehr als 400 Euro und jobbst länger als 20 Stunden pro Woche bist du sozialversicherungspflichtig. Alle gesetzlich vorgeschriebenen Beiträge (KV, PV, RV, AV) werden jeweils zur Hälfte von deinem Arbeitgeber und zur anderen Hälfte von dir getragen. Doch auch hier gilt für dich als Student die „Gleitzonen-Regelung“.

Lohnsteuer im Nebenjob

Verdienst du nicht mehr als 400 Euro im Monat, brauchst du in der Regel keine Lohnsteuer an das Finanzamt abführen. Du brauchst weder eine Lohnsteuerkarte, noch eine Steuererklärung machen, da der Arbeitgeber einen Pauschalbetrag des Einkommens an den Fiskus abführt. In fast allen anderen Fällen musst du eine Lohnsteuerkarte abgeben. Es ist ratsam, im darauf folgenden Jahr deine Steuererklärung einzureichen. Wenn dein Jahreseinkommen den Grundfreibetrag von 7664 Euro zzgl. der Werbungskostenpauschale von 920 Euro nicht überschreitet, erhältst du die vom Arbeitgeber auf Grundlage der Lohnsteuerkarte abgeführten Steuern wieder zurück.