Semesterferien Job In den Semesterferien jobtechnisch ein paar Wochen richtig ranklotzen, um während der Vorlesungszeit weniger Geld verdienen zu müssen – das steht bei vielen Studierenden jetzt an. Laut Studentenwerk Oldenburg ist das ein ziemlich guter Plan, wenn Studierende einige Punkte beachten. Denn als geringfügig Beschäftigte können Studenten vollkommen sozialversicherungsfrei arbeiten.

Wie bereits beim Thema der Sozialversicherung angedeutet, darfst du einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen. Dabei gilt für alle Arbeitnehmer als auch für Studierende, dass sie von der Versicherungspflicht befreit sind. Zu den geringfügigen Beschäftigungen gehören kurzfristige und geringfügig entlohnte Beschäftigungen. Geringfügige Beschäftigung, Minijob, 400 Euro Job Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ist eine Dauerbeschäftigung mit nicht mehr als 400

Werbung in eigener Sache Mit Selbstmarketing haben Studierende aller Studiengänge meist Probleme. Dabei ist damit lediglich gemeint, dass sie ihre persönlichen Fähigkeiten realistisch einschätzen und das auch (in der Bewerbung, im Vorstellungsgespräch, aber auch bei Netzwerkveranstaltungen etc.) kommunizieren. Stellen Sie sich dazu folgende Fragen: Was sind meine Ziele? Was sind meine

Achten Sie unbedingt auf eine seriöse E-Mail-Adresse. In keinem Fall sollten Sie die Bewerbung von der E-Mail-Adresse Ihres aktuellen Arbeitgebers abschicken. Erstellen Sie sich lieber eine neue Adresse bei einem bekannten Provider. Was die formelle Gestaltung des Anschreibens betrifft, gibt es keine konkrete Regel. Denn was beim Empfänger ankommt, hängt