Numerus Clausus
Gibt es für einen Studiengang zu viele Bewerber, wird ein Auswahlverfahren eingerichtet. Ein Kriterium für die Auswahl ist der Numerus Clausus (NC). Das Kriterium für einen Studienplatz ist dabei die Abiturnote. Beispiel: Der NC für Kulturwissenschaften an einer Hochschule ist (2,3), die Abiturnote (2,4). Der Bewerber wird keinen Studienplatz erhalten, er müsste eine Abiturnote von (2,3) vorweisen können.
Durch Wartesemester kann ein schlechter NC ausgeglichen werden.