Nachrückverfahren
Bei Auswahlverfahren berücksichtigte Studenten, die den angebotenen Studienplatz nicht annehmen, geben damit anderen, bisher nicht berücksichtigten Bewerbern die Chance, einen
Studienplatz im Nachrückverfahren zu erhalten.
Bei Auswahlverfahren berücksichtigte Studenten, die den angebotenen Studienplatz nicht annehmen, geben damit anderen, bisher nicht berücksichtigten Bewerbern die Chance, einen
Studienplatz im Nachrückverfahren zu erhalten.