Studienkredit der KfW Förderbank
Der KfW-Studienkredit unterstützt Studierende bei der Finanzierung ihres Studiums. Mit dem Studienkredit können die Studenten ab dem erstem Semester monatlich Ihre Lebenshaltungskosten finanzieren, mit bis zu 650 € und bis zu 14 Semester lang. Antragsvoraussetzung ist, dass an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland studiert wird und der Studierende maximal 44 Jahre alt ist. Die Finanzierung ist unabhängig vom eigenen Einkommen und von dem Einkommen der Eltern. Es werden Erst- und Zweitstudium, postgraduale Studien (Mater, Zusatz-, Ergänzungs- und Aufbaustudium) und Promotion gefördert. Die Auszahlungsbeträge sind flexibel, ebenso wie die Tilgung. Nach Vorlage des Leistungsnachweises bei Finanzierung eines Erst- oder Zweitstudiums bzw. ab dem zweiten Fördersemester bei postgradualen sowie Promotion besteht die Möglichkeit, die Zinszahlung aufzuschieben. Der Zinsaufschub endet mit Beginn der Tilgung. Der Antrag kann 3 Monate im Voraus gestellt werden. So wird die Finanzierung der Lebenshaltungskosten frühzeitig gesichert.
Der KfW-Studienkredit
Das Vertragsangebot wird von KfW geprüft und den Studenten nach etwa 14 Tagen mitgeteilt. Bei positiver Prüfung wird der Finanzierungsbetrag monatlich im Voraus auf das Girokonto des Studierenden überwiesen. Die Fördersumme beträgt zwischen 100 und 650 €, wenn der Studierende zu Beginn der Finanzierung zwischen 18 und 44 Jahren alt ist. Nicht gefördert werden Studiengänge an Berufsakademien und vollständig im Ausland absolvierte Studiengänge. Auslandssemester sind förderfähig, wenn die Immatrikulation an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule mit Sitz in Deutschland weiter besteht.
Um das Zinssatzrisiko kalkulierbar zu machen, garantiert die KfW den Studierenden einen Höchstzinssatz für einen Zeitraum von 15 Jahren ab Vertragsschluss. Die Zinsen auf ausgezahlte Beträge werden von den monatlichen Auszahlungen abgezogen. Am Anfang sind das kleine Summen, später wird es jedoch mehr. Wenn der Fördernde auf den vollen Auszahlungsbetrag angewiesen ist, hat er die Möglichkeit, die Zinszahlung aufzuschieben. Dies ist bei der Finanzierung eines Erst- und Zweitstudiums aber frühestens nach Vorlage eines Leistungsnachweises möglich. Bei Vertragsabschluss fällt einmalig die Aufwandsentschädigung für den Vertriebspartner in Höhe von 238 € an. Dieser Betrag wird zusammen mit dem Kredit zurückgezahlt.
Was ist der KfW-Studienkredit und wer kann ihn bekommen?
Seit dem 01.04.2006 gibt es einen Kredit zur Finanzierung des Studiums durch die KfW Förderbank. Er ist zinsgünstig, unabhängig von dem Einkommen der Eltern und verlangt keine Sicherheiten oder Bürgschaften. Der Studienkredit der KfW Förderbank richtet sich an diejenigen Studenten, die sich an einer staatlichen oder staatlich anerkannten deutschen Hochschule in einem Erststudium befinden oder eines aufnehmen wollen. Er wird längstens 10, in Ausnahmefällen 14 Semester gewährt. Der KfW-Studienkredit ist an einen möglichst gradlinigen Studienverlauf gebunden. Deine Zwischenprüfung bzw. Vordiplom solltest du spätestens bis nach dem 6. Fachsemester erfolgreich absolviert haben. Nur in Ausnahmefällen wird eine Zahlung über die Regelstudienzeit hinaus gewährt. Wenn du unter 30 Jahre alt bist, die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt oder seit 3 Jahren in Deutschland lebender EU-Bürger bzw. deren Angehöriger bist, kannst du einen Kreditantrag bei den Studentenwerken, einigen Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken stellen. Du erhältst den Kredit auch, wenn du dich in einem BA-Studium mit anschließenden MA-Studium befindest.
monatliche Höchstrate, Zinsen & Rückzahlung
Du kannst im Monat zwischen 100 und 650 Euro bekommen. Dies ist von der Höhe deiner Lebenshaltungskosten abhängig. Der Zinssatz ist variabel und wird auf Basis der European Interbank Offered Rate (EURIBOR) mit einer Laufzeit von 6 Monaten erhoben. Nach dem Studium kannst du von der Rückzahlung für maximal 23 Monate verschont bleiben. Die Tilgungsrate kann auf bis zu 25 Jahre ausgedehnt werden. Solltest du aus finanziellen Gründen die Rückzahlung nicht leisten können, ist eine Aussetzung der Raten vorübergehend möglich. Dein monatlicher Tilgungsbetrag sinkt, je länger der gesamte Zeitraum für deine Rückzahlung ist, jedoch erhöht sich die gesamte abzuzahlende Summe. Damit dein Schuldenberg nach dem Studium bezahlbar bleibt, solltest du einen möglich geringen Kreditbetrag aufnehmen. Bei einem vergleichsweise günstigen Angebot der KfW-Förderbank kann deine Schuldenlast bereits auf über 50.000 Euro ansteigen. Daher erkundige dich auch nach alternativen Förderungen.
Auslandstudium
Auslandsaufenthalte sollten die Dauer von einem Jahr nicht überschreiten, da der Kredit an eine vollwertige Immatrikulation gebunden ist. Willst du im Ausland studieren, darfst du dich nicht beurlauben lassen, denn nur dann zählt dein Aufenthalt an einer ausländischen Hochschule als vollwertiger Teil deines Studiums. Dafür sind entsprechende in der Studienordnung festgeschriebene Leistungen zu erbringen. Solltest du dich beurlauben lassen, werden die Zahlungen für bis zu 2 Semester ausgesetzt. Die Wiederaufnahme der Zahlungen kannst du dann wieder problemlos beantragen. Ist deine Pause länger als 2 Semester, stellt die KfW Förderbank automatisch die Zahlungen ein und verlangt spätestens nach der Karenzzeit von 23 Monaten die Rückzahlung des Kredites.