Exmatrikulation
Wer eine Hochschule verläßt (z.B. wegens eines Hochschulwechsels oder nach erfolgtem Studienabschluss), muss sich beim Studentensekretariat exmatrikulieren und ist danach nicht mehr Student der Hochschule. Neben der Exmatrikulation gibt es noch die Zwangsexmatrikulation.
Uni-Lexikon – Buchstabe E
Einschreibung
Elternunabhängiges Bafög
Erasmus
Erstes Staatsexamen
Ersti
ECTS – European Credit Transfer System
Exkursion
Exmatrikulation