Wohngeld und staatliche Zuschüsse

Wohngeld für Studierende

Für Studierende ist es nicht leicht, Wohngeld zu erhalten. Das Wohngeld dient als zu Zuschuss zur Miete und kann beim Sozialamt, Wohnungsamt oder auch dem Bürgeramt beantragt werden. Du hast lediglich Anspruch darauf, wenn du kein BAföG und keine so genannten Transferleistungen, wie Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe erhältst. Als BAföG Empfänger kannst du unter Umständen Wohngeld für deine eigenen Kinder erhalten, sofern du nicht schon andere Sozialleistungen mit Zuschüssen zu deiner Unterkunft erhältst, oder ein Nicht-BAföG-Berechtigter mit in deiner Wohnung wohnt. Das Wohngeld wird nur gewährt, wenn die Wohnung nicht zu teuer ist.

Wichtig: Für das Wohngeld musst du regelmäßige Einkünfte (z. B.: jobben, Eltern,…) nachweisen, die etwas mehr als der Bedarf für die bedarfsgerechte Grundsicherung laut SGB XII entsprechen. Ist dies nicht der Fall, gehen die Behörden davon aus, dass du falsche Angaben gemacht hast und unter Umständen Einkommen verschweigst. Sollte dein Einkommen zu hoch sein, darunter zählen auch Zinsen, nicht jedoch dein Vermögen, könnte sich das negativ auf deinen Wohngeldantrag auswirken. Hervorzuheben ist auch, dass Wohngeld trotz des ALG II als eigenständige Leistung existiert und ist dann eine Alternative, wenn prinzipiell kein BAföG mehr beziehbar ist.

Weitere Informationen:

Wohngeldrechner: www.geldsparen.de
Wohngeldtabellen: www.bmvbw.de

Wohnungskostenzuschuss für das Studium

Der Wohnkostenzuschuss ist ein Zuschuss zu den ungedeckten Kosten für Unterkunft und Heizung. Seit dem 01. Januar 2007 können Studierende in bestimmten Fällen bei der ARGE den Wohnkostenzuschuss beantragen. Dies lohnt sich besonders dann, wenn deine Eltern Sozialhilfe/ALG II Empfänger sind und du noch bei ihnen wohnst. Grundsätzlich muss sowohl dein Einkommen als auch dein eigenes Vermögen sehr gering sein, damit du einen Wohnkostenzuschuss erhältst. Weiterhin muss die Miete angemessen (nicht zu teuer) sein. Ausführliche Informationen erhältst du bei der Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen unter www.erwerbslos.de. Einen Überblick über die Kosten eines Studiums in Deutschland und ein Vergleich nach Bundesland ist auf jeden Fall vor Studienbeginn wichtig.

Erstwohnsitzprämie

Viele Studierende erhalten trotz eines anderen Studienstandortes ihren Erstwohnsitz bei ihren Eltern, da die Eltern dadurch steuerliche Vorteile erhalten oder etwaige Vorteile in privaten Versicherungsverträgen bestehen. Um es den Studierenden schmackhaft zu machen ihren Erstwohnsitz in die eigene Hochschulstadt zu verlagern, werden Studenten mit einmaligen oder dauerhaften Prämien (Gutscheinhefte, Geldprämien, Sachprämien,…) belohnt. Zusätzlich zur Erstwohnsitzprämie haben einige Hochschulstädte eine Zweitwohnungssteuer eingeführt, um den Studierenden näher an den Studienstandort zu binden.

Zweitwohnungssteuer

Die Zweitwohnsitzsteuer muss jeder leisten, der einen Zweitwohnsitz in der entsprechenden Stadt besitzt. Dabei handelt es sich um eine monatliche oder jährliche Abgabe, die in der Regel von der Höhe der gezahlten Miete abhängt. Die Zweitwohnsitzsteuer gilt auch für Studierende. Einige Städte ermöglichen Ausnahmen, wenn du zum Beispiel in einem Wohnheim wohnst. Nähere Informationen über deinen Studienstandort erhältst du bei dem jeweiligen Einwohnermeldeamt oder deiner Studentenvertretung. Die Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Zweitwohnungssteuer auf Studierende ist bisher umstritten. Eventuell lohnt es sich eine Klage mit Unterstützung der Studentenvertretung oder der Gewerkschaft einzureichen.

Wichtig: Du solltest dich auf jeden Fall an deinem Hochschulstandort beim Einwohnermeldeamt anmelden, wenn du dort in eine Wohnung, WG oder ein Wohnheim beziehst. Eine Nachanmeldung gilt als Ordnungswidrigkeit und wird mit einem erheblichen Ordnungsgeld bestraft.