Studium mit Kind Finanzierung und Unterstützung

Studieren mit Kind erfordert ein hohes Maß an Organisationstalent und Flexibilität. Als Student ist man ohnehin meistens knapp bei Kasse, umso schwieriger wird es, wenn man zusätzlich die Verantwortung für seinen Nachwuchs zu tragen hat. Jedoch ist die Finanzierung des Studiums mit Kind nicht unmöglich. Es hat auch Vorteile ein Kind während des Studiums großzuziehen, unter anderem ist man flexibler als im späteren Berufsleben. Semesterferien, Urlaubssemester und die Möglichkeit Prüfungen zu verschieben, kommen studierenden Eltern sehr entgegen. Trotzdem muss man sich auf eine Doppelbelastung einstellen und sollte frühzeitig nach finanzieller Unterstützung suchen. Für junge Eltern gibt es zahlreiche Hilfsangebote, um ein Studium mit Kind zu meistern.

Unterstützung in der Schwangerschaft

Finanzielle Unterstützung gibt es bereits schon in der Schwangerschaft. Es gibt die Möglichkeit, ab der 13. Schwangerschaftswoche beim zuständigen Jobcenter einen Antrag auf Mehrbedarf zu stellen. Grundsätzlich haben Studenten keinen Anspruch auf ALG II, bei schwangerschaftsbedingtem Mehrbedarf gilt jedoch eine Ausnahme. Ratsam ist es hier einen Antrag auszufüllen und ein zusätzliches Schreiben aufzusetzen.  Ab dem 6. Schwangerschaftsmonat kann zusätzlich ein Antrag auf einmalige Leistungen – z.B. für die Babyerstausstattung – gestellt werden.

Finanzierung eines Zweitstudiums mit Kind

Um ihre beruflichen Chancen zu verbessern, entscheiden sich viele für ein Zweitstudium. Die meisten Menschen, die ihr erstes Studium abgeschlossen haben und ein neues beginnen, sind in einem Alter, in dem sie Eltern werden möchten, oder es bereits sind. Diese Überschneidung der Lebensereignisse ist aber durchaus zu kombinieren. Als Studierende(r) mit Kind ein Zweitstudium zu beginnen wird jedoch nicht ohne weiteres vom Staat finanziell unterstützt. In der Regel hat man keinen Anspruch mehr auf BAföG. Es gibt natürlich die Möglichkeit an privaten Unis zu studieren, hier fallen aber oft hohe Semestergebühren an. Eine gute Alternative wäre ein berufsbegleitendes Fernstudium. Der Vorteil für Studierende mit Kind ist hierbei das feste Einkommen, die relativ flexible Zeiteinteilung und das Lernen von zu Hause aus.

Unterstützungen für Studierende mit Kind von Staat, Arbeitgeber und Krankenkasse

Bafög mit Kind (er)

Wenn das Studium länger als drei Monate unterbrochen wird, hat man auf die Weiterzahlung im Regelfall keinen Anspruch mehr. Wer also BAföG bekommt und schwanger wird, muss das rechtzeitig melden, um eine Rückzahlung zu vermeiden. Das BAföG lässt sich jedoch nach Wiederaufnahme des Studiums durch den Kinderbetreuungszuschlag von 113 € im Monat erhöhen. Wer durch die Schwangerschaft und Erziehung des Kindes länger für sein Studium braucht als geplant, kann einen Antrag auf Verlängerung stellen. Jedoch darf nicht vergessen werden, dass ein Teil dieser staatlichen Förderung auch wieder zurückgezahlt werden muss, auch wenn es das Studieren mit Kind erst einmal erleichtert.

BAföG Empfänger, die mit eigenen Kinder (bis 10 Jahre) in einem Haushalt leben, erhalten seit Dezember 2007 einen monatlichen Zuschuss, den genannten Kinderbetreuungszuschlag. Unabhängig davon, ob du für dein Kind andere Sozialleistungen gezahlt werden, erhältst du das erste Kind einen Zuschuss von 113 Euro, für jedes weiter 85 Euro. Der Kinderbetreuungszuschlag wird nur an einem BAföG Empfänger gezahlt, auch wenn beide Elterteile BAföG beziehen. Der Kinderbetreuungszuschlag muss nicht zurückgezahlt werden und kann auch rückwirkend für den jeweiligen Bewilligungszeitraum beantragt werden. Das Antragsformular findest du unter: www.das-neue-bafoeg.de.

Weiterhin bestehen folgende Vorteile für BAföG Empfänger mit Kind:

  • Der Nettofreibetrag für Nebeneinkünfte in Höhe von 255 Euro je Monat erhöht sich pro Kind um 470 Euro je Monat.
  • Die Förderungshöchstdauer kann wegen Schwangerschaft und Kindererziehungszeiten um bis zu acht Semester je Kind verlängert werden.

Elterngeld

Selbst  wenn man als Student noch keine berufliche Tätigkeit ausgeübt hat, wird man trotzdem mit 300 € mindestens pro Monat finanziell unterstützt. Während man Elterngeld bezieht, darf  höchstens 30 Stunden pro Woche gearbeitet werden. Die Dauer der Unterstützung beträgt im Regelfall 12 Monate. Diese können auf 24 Monate verlängert werden, jedoch erhält man dann nur die Hälfte des Geldes.

Kindergeld

In Deutschland haben alle Eltern das Recht auf diese Unterstützung. Nach der Geburt des Kindes kann der Antrag mit Geburtsurkunde bei der Agentur für Arbeit oder dem öffentlichen Dienst gestellt werden. Im Monat beträgt das Kindergeld für das erste Kind aktuell 184 €. Wer einer Erwerbstätigkeit nachkommt, kann diese Unterstützung auch als Steuerfreibetrag erhalten. Welche Möglichkeit für die Eltern die Sinnvollste ist, wird vom Finanzamt geprüft.

Betreuungsgeld

Wer sein Kind selbst betreut und keine öffentliche Kindertagesstätte in Anspruch nimmt, kann nach Ablauf des Elterngeldes einen Antrag auf Betreuungsgeld stellen. Seit dem 01.08.2014 liegt diese Unterstützung bei 150 € monatlich für 22 Monate. Seit der Einführung des Betreuungsgeldes besteht auch der gesetzliche Anspruch auf die Unterbringung des Kindes in einer Kindertagesstätte.

Mutterschaftsgeld

Ab sechs Wochen vor der Geburt und bis zu acht Wochen danach kann man bei der Krankenkasse Mutterschaftsgeld beantragen. Dies gilt allerdings nur für Studenten, die zuvor schon erwerbstätig und selbst versichert waren. Bei Studenten, die familien- oder  privatversichert waren, kann dagegen lediglich eine Einmalzahlung in Höhe von 210 € beim Bundesversicherungsamt beantragt werden.

Wohngeld

Dies ist ein staatlicher Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Anspruch auf Wohngeld haben Studierende mit Kind, die nachweislich wenig finanzielle Mittel für die Deckung der Wohnkosten aufbringen können. Zu beantragen ist diese Unterstützung bei dem jeweiligen Bürgeramt oder Rathaus des Wohnortes.

Informationen zum Elternunterhalt und weiter Förderungen für Eltern die mit Kindern studieren