Krankenversicherung und Jobben
Versicherungspflicht
Versicherungspflichtig wirst du, sobald du dich an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule einschreibst. Auch während eines Urlaubssemesters bist du versicherungspflichtig. Mit dem Ende des 14. Fachsemesters und/oder der Vollendung des 30. Lebensjahres endet die Versicherungspflicht. Danach solltest du dich freiwillig versichern.
Versicherung über die Eltern – Familienversicherung
Für Studenten ist die Familienversicherung die preiswerteste Art der Krankenversicherung. Wie das Wort Familienversicherung andeutet, bist du bei dieser Art der Versicherung (wie in der Schulzeit) bei deinen Eltern mitversichert und hast Anspruch auf Leistungen der Krankenkasse der Eltern (wenn mindestens ein Elternteil Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist). Bis zu deinem 25. Lebensjahr (zzgl. Wehr- und Zivildienstzeit) kannst du dich bei deinen Eltern familienversichern lassen. Es fallen keine weiteren Kosten für dich an. Dies gilt jedoch nur, wenn du nicht mehr als 400 Euro pro Monat verdienst. Wenn du ausschließlich in den Semesterferien nicht länger als zwei Monate arbeiten gehen willst, darfst du über 400 Euro verdienen, da dieses nicht als regelmäßiges Einkommen zählt. Konkrete Informationen erhältst du bei der Krankenkasse deiner Eltern.
Überschreitet dein Verdienst die Einkommensgrenze, greift (auch rückwirkend) die studentische Pflichtversicherung ein. Dies kann schnell mit einer unangenehmen Beitragsnachforderung verbunden sein. Damit dies nicht geschieht, solltest du der Krankenkasse einen umfangreicheren Job umgehend melden. Eine Familienversicherung ist auch dann nicht möglich, wenn ein Elternteil privat versichert ist und über ein hohes Einkommen verfügt. Genauere Bedingungen kannst du bei der gesetzlichen Krankenkasse erfragen. Übrigens: Wer während des Studiums heiratet und einen gesetzlich krankenversicherten Ehepartner hat, kann über diesen kostenlos familienversichert werden. Gegenüber der Familienversicherung über die Eltern, gibt es hier keine zeitliche Begrenzung der Mitgliedschaft.
Studentische Krankenversicherung
Kannst du aufgrund der oben genannten Tatsachen nicht familienversichert sein, so musst du dich zu einem günstigen Beitragssatz selber versichern. Allerdings gilt dies nur bis zur Vollendung des 14. Fachsemesters und/oder bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres. In Ausnahmefällen ist eine Verlängerung möglich. Die Beitragssätze sind bei allen gesetzlichen Krankenkassen gleich teuer.
aktuelle Beitragssätze
- Krankenversicherung für 49,40 Euro
- Pflegeversicherung für kinderlose Studierende über 23 Jahre für 9,09 Euro
- Pflegeversicherung für alle anderen Studierenden für 7,92 Euro
Wenn du beitragspflichtig krankenversichert bist und zudem BAföG-berechtigt, erhöht sich auf Grund der zusätzlich anfallenden Beitragskosten dein BAföG Bedarf. Wirst du im Laufe des Semesters 30 Jahre alt, endet deine studentische Versicherung mit dem offiziellen Semesterende. Die gilt analog für das 14. Fachsemester. Überschreitest du eine dieser Grenzen, solltest du dich von deiner Krankenkasse beraten lassen.
Verlängerungsgründe
Für die Verlängerung der studentischen Versicherung ist ein regelmäßig begründeter Antrag erforderlich. Folgende Gründe können in Betracht kommen:
- notwendiges Aufbaustudium im Anschluss an ein Erststudium (Erhöhung der Berufschancen durch ein zweites Studium genügt nicht)
- unter bestimmten Voraussetzungen bei Erlangung der Hochschulzugangsberechtigung auf dem zweiten Bildungsweg
- Pflege von kranken oder behinderten Familienangehörigen
- eigene Krankheit über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten
- eigene Behinderung (max. Verlängerung: 7 Semester)
- Geburt eines Kindes und anschließende Kindesbetreuung (max. Verlängerung: 6 Semester)
- freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr
- Wehr- oder Zivildienst
- Mitarbeit in Hochschulgremien
Versicherungsende
Bist du am Ende deines Studium als Studierender versichert, endet der Versicherungsschutz ein Monat nach Ablauf des Semesters, in dem du deinen Abschluss gemacht hast. Beginnst du unmittelbar im Anschluss deines Studium eine Beschäftigung, tritt die Versicherungspflicht als Arbeitnehmer an die Stelle der studentischen Krankenversicherung.
Freiwillige Versicherung
Nähert sich dein Studium dem Ende deines 14. Fachsemesters oder wirst du demnächst 30 Jahre alt und hast keine Möglichkeit die Versicherung zum Studententarif zu verlängern, kannst du dich innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf der studentischen Versicherung freiwillig versichern lassen. Solltest du diese Frist verstreichen lassen, kannst du in keine gesetzliche Krankenkasse mehr wechseln und dich nur noch privat versichern. Voraussetzung für die freiwillige Versicherung ist, dass du in den letzten 12 Monaten durchgängig oder in den letzten fünf Jahren mindestens 24 Monate gesetzlich versichert warst. Wichtig: Steht bei dir solch eine Entscheidung an, solltest du dich von deiner Krankenkasse beraten lassen und genau erfragen, unter welchen Vorraussetzungen, wie lange und mit welchem Beitragssatz du dich versichern lassen kannst.
Übergangstarif für Studierende
Solltest du dich für die freiwillige gesetzliche Versicherung entscheiden, profitierst du normalerweise bis zum Studienabschluss, allerdings maximal 6 Monate lang, von dem Übergangstarif für Studierende in der Studienabschlussphase. Wenn dein Bruttoeinkommen den Betrag in Höhe von 816 Euro nicht überschreitet zahlst du in der Übergangszeit folgende Beiträge:
- Krankenversicherung für 86,57 Euro
- Pflegeversicherung für kinderlose Studierende über 23 Jahre für 15,93 Euro
- Pflegeversicherung für alle anderen Studierenden für 13,88 Euro
Was wenn beides nicht möglich ist?
Ist weder eine studentische Versicherung, noch der Übergangstarif in einer Krankenkasse möglich, bleibt dir nur noch die Möglichkeit dich in einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung „normal“ freiwillig zu versichern. Sofern du kein untypisch hohes Einkommen hast und sonst auch von keinem Studentenstatus (Werkstudentenprivileg) profitieren kannst, gilt hier der Mindestbeitrag für freiwillige Versicherte der jeweiligen Krankenkasse. Trifft das eben beschriebene nicht auf dich zu, dann bist du scheinbar ganz schön fleißig und verdienst schon kräftig. In diesem Fall kannst du als „normaler“ Angestellter behandelt werden und dein Arbeitgeber muss die Hälfte deiner Beiträge mitzahlen.
Bist du während deines Studiums selbstständig und arbeitest dafür höchstens 20 Stunden pro Woche, solltest du dich freiwillig versichern. Unter Umständen kann gerade als Selbstständiger eine private Krankenversicherung günstiger sein. Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist beim Übergang in ein normales Angestelltenverhältnis beim Berufsstart möglich, du solltest dich aber genau darüber erkundigen. Schwierig wird es dann, wenn du über einen längeren Zeitraum privat versichert bleibst, was spätestens dann teuer werden kann, wenn du später Kinder hast und der Ehepartner nicht arbeitet. In der Privaten muss jede Person einzeln versichert werden, in der Gesetzlichen können die Kinder auf einen Erwachsenen versichert werden. Mittlerweile wirst du als Studierende/r recht intensiv von den Krankenkassen umworben, da diese hoffen, dass du deiner Krankenkasse auch nach dem Studium treu bleibst.