Meldepflicht
Wer in eine andere Stadt umzieht, ist per Gesetz dazu verpflichtet, innerhalb einer Woche beim Einwohnermeldeamt seinen Wohnsitz anzumelden. Dabei kann entweder ein Erst- oder ein Zweitwohnsitz angemeldet werden. Viele Städte versuchen neue Einwohner durch Willkommensgeschenke, z.B. Gutscheine oder ein Willkommensgeld zu locken.