Krankenversicherung für Studium und Nebenjob Versicherungspflichtig wirst du, sobald du dich an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule einschreibst. Auch während eines Urlaubssemesters bist du versicherungspflichtig. Mit dem Ende des 14. Fachsemesters und/oder der Vollendung des 30. Lebensjahres endet die Versicherungspflicht. Danach solltest du dich freiwillig versichern. Versicherung über die Eltern -