BAföG für ausländische Studierende
Damit du grundsätzlich in Deutschland studieren kannst, musst du einen entsprechenden Aufenthaltsstatus haben. Wichtig ist ein legaler Aufenthalt in Deutschland. Um BAföG erhalten zu können, solltest du die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen .
Kriterien für Studierende aus einem Nicht-EU-Land
- Du bist heimatlos, Flüchtling, stehst unter Abschiebeschutz oder bist asylberechtigt.
- Dein ständiger Wohnsitz ist in Deutschland und einer deiner beiden Elternteile oder dein Ehegatte hat einen deutschen Pass.
- Du hast deinen ständigen Wohnsitz in Deutschland, einer deiner Elternteile hat sich in den letzten sechs Jahren in Deutschland aufgehalten und war dabei mindesten drei Jahre erwerbstätig.
Ausnahme:
- Im Falle von Arbeitsunfähigkeit, Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe, Mutterschaft, Fortbildung, usw. verringert sich die Zeit von drei Jahren auf sechs Monate.
- Du warst nachweisbar 60 Monate in Deutschland erwerbstätig (Teilzeitarbeit, Ferienjobs und Ausbildungsgänge zählen nicht dazu)
Kriterien für Studierende aus einem EU-Land
- Deine Eltern, dein Ehepartner oder du selbst dürfen sich nach den EU-Freizügigkeitsregelungen zur Arbeitssuche oder Arbeitsaufnahme in Deutschland dauerhaft niederlassen.
- Du warst mindestens sieben Monate in Deutschland erwerbstätig und du bist unverschuldet in deinem bisherigen Beruf arbeitslos geworden.
Du solltest dich jedoch vor dem Antritt deines Studium noch einmal zum Beispiel bei deinem Studentenwerk beraten lassen, ob du BAföG-berechtigt bist oder ob du Anspruch auf weitere Förderung hast. Eventuell hast du bereits eine Ausbildung absolviert? Prüfe ob Du für die Zweitausbildung eine Bafög-Förderung beantragen kannst.