Studienbeitragsdarlehen – Darlehen für die Studiengebühren
Die von den Bundesländern beschlossenen Studiengebühren müssen von dir, wenn du in solch einem Bundesland studieren willst, nicht sofort bezahlt werden. Du kannst ein Darlehen bei der jeweiligen Landesbank bzw. der KfW Förderbank aufnehmen. Damit soll, trotz Studiengebühren jeder die Möglichkeit haben, ein Studium zu beginnen und die „Sozialverträglichkeit“ gewahrt werden. Nichts desto trotz steigt dein Schuldenberg neben BAföG weiterhin an und weitere Zinsverpflichtungen kommen hinzu. Das Studienbeitragsdarlehen richtet sich nach dem Landesangebot, in dem sich die Hochschule befindet. Da die Bundesländer im Wesentlichen für die Bildungspolitik zuständig sind, können sie selbst darüber entscheiden, ob Studiengebühren und Studienbeitragsdarlehen eingeführt werden sollen.
Das Studienbeitragsdarlehen kann nur beantragt werden, wenn eine bestimmte Altersgrenze nicht überschritten wird. Diese unterscheidet sich jedoch zwischen den Bundesländern. Somit soll vermieden werden, dass du das Darlehen nicht mehr rechtzeitig zurückzahlen kannst. Konntest du das Studium zum Beispiel durch Kindererziehung nicht eher anfangen, kannst du die Verschiebung der Altersgrenze nach hinten beantragen. Das Darlehen wird in allen Ländern höchstens für die jeweilig geltende Regelstudienzeit + 4 Semester gewährt. Dabei werden alle jemals studierten Hochschulsemester berücksichtigt. Ein relativ später Fachwechsel wäre also nicht empfehlenswert.
Ausländische Studierende haben Anspruch auf ein Darlehen
wenn sie:
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- anerkannte Flüchtlinge oder Asylbewerber sind,
- aus EU-Staaten kommen oder
- zur Gruppe der Bildungsinländer gehören
Weitere Informationen erhältst du beim jeweiligen Landesministerium für Wissenschaft.
Die Studienbeitragsdarlehen enthalten je nach Bundesland unterschiedliche Zinsobergrenzen und Schuldenobergrenzen. Die Zinsobergrenze wird lediglich für den Betrag des aktuellen Semesters garantiert und nicht über den gesamten Studienzeitraum. Unter Umständen kann es geschehen, dass auf Grund von anfallenden Zinsen die Schuldenobergrenze überschritten wird. Dies ist vom Zeitpunkt der Rückzahlung abhängig. Ist dein Studium relativ kurz, wird dir je nach Bundesland eine Karenzphase von 18 bis 24 Monaten gewährt, in der du deine Schulden nicht zurückzahlen musst, aber kannst. Eine Rückzahlung muss nur dann erfolgen, wenn dein für die BAföG-Rückzahlung vorgesehenes Mindesteinkommen als ledige und kinderlose Person das Nettoeinkommen von 959 Euro überschreitet. Einen Rückstellung von der Darlehensrückzahlung wegen eines zu geringen Einkommens muss beantragt werden. Solltest du schwer verschuldet sein, zum Beispiel bei Privatinsolvenz, ist es nahezu unmöglich ein Studienbeitragsdarlehen zu erhalten. In besonderen Fällen kannst du bei deiner Hochschule den vollständigen Erlass der Gebühren beantragen.