Semesterferien Job

Semesterferien Job

In den Semesterferien jobtechnisch ein paar Wochen richtig ranklotzen, um während der Vorlesungszeit weniger Geld verdienen zu müssen – das steht bei vielen Studierenden jetzt an. Laut Studentenwerk Oldenburg ist das ein ziemlich guter Plan, wenn Studierende einige Punkte beachten. Denn als geringfügig Beschäftigte können Studenten vollkommen sozialversicherungsfrei arbeiten. Das bedeutet ganz platt gesagt: Mehr Netto vom Brutto. Neben dem klassischen 450 Euro-Job fallen auch Beschäftigungsverhältnisse darunter, die nicht länger als drei Monate beziehungsweise 90 Tage dauern. Wenn es sich um eine klassische Fünf-Tage-Woche handelt. Sonst gelten 70 Tage als Obergrenze. Mit Blick auf die Versicherungspflicht ist die Höhe des Verdienstes egal

Einkommensgrenze bei Studentenjobs

Beim Bafög gilt dagegen eine Einkommensgrenze von 5412 Euro pro Bewilligungszeitraum. Das heißt im Regelfall pro Jahr. Verdient jemand mehr, wird das Bafög anteilig gekürzt. Auch bezüglich der Krankenversicherung ist es normalerweise kein Problem, wenn Studierende kurzfristig mehr verdienen. Sie können trotzdem familienversichert bleiben. Wer ganz sicher gehen will, kann die eigene Krankenkasse vorab über den geplanten Ferienjob informieren, rät das Studentenwerk. Arbeiten Studierende auf Lohnsteuerkarte, sollten sie im Folgejahr eine Steuererklärung abgeben, damit sie die abgeführten Steuern zurückbekommen. Alle gezahlten Steuern bekommen sie zurück, wenn ihr Jahreseinkommen unter dem Grundfreibetrag von derzeit 9000 Euro zuzüglich 1000 Euro Werbungskosten bleibt. Noch Fragen? Wenden Sie sich Bitte an einen fachkundigen Steuerberater.