Elternunterhalt

Studienkosten durch Elternunterhalt abdecken

Die Studienfinanzierung ist grundsätzlich Aufgabe der Eltern. Demzufolge sind Eltern gemäß des Bürgerliches Gesetzbuches (BGB) gegenüber ihrer volljährigen Kinder in der Ausbildung unterhaltspflichtig. Dabei geht man davon aus, dass die Kinder auf Grund ihrer Ausbildung nicht selber für ihren Lebensunterhalt sorgen können (Bedürftigkeit der „Kinder“).

Der Lebensunterhalt umfasst den gesamten Lebensbedarf einschließlich aller Kosten für eine angemessene Vorbildung für einen Beruf. Der Staat stellt sich nur dann zur Studienfinanzierung zur Verfügung, wenn die Familie finanziell nicht ausreichend leistungsfähig ist.

Höhe des Elternunterhaltes für das Studium

Die Höhe des Unterhalts ist von der finanziellen Leistungsfähigkeit deiner Eltern abhängig. Zur Berechnung wird Ihnen ein angemessener Selbstbehalt zum Existenzminimum zugestanden. Die Oberlandesgerichte empfehlen in Form von Tabellen Richtlinien zur Unterhaltshöhe.

Eine der bekanntesten Tabellen, an deren sich auch andere Oberlandesgerichte orientieren, ist die so genannte Düsseldorfer Tabelle des Oberlandesgerichts DüsseldorfAls Orientierungswert gilt, dass ein volljähriges studierendes Kind, welches nicht bei seinen Eltern wohnt, einen Regelbedarf in Höhe von 640 Euro pro Monat benötigt. Detaillierte Informationen zu den Unterhaltstabellen des Oberlandesgerichts Düsseldorf und des Kammergerichts Berlin (Düsseldorfer Tabelle und Berliner Tabelle) findest du unter: www.famrz.de. Nähere Informationen zu den Unterhaltsrichtsätzen im Vergleich zu den BAföG-Förderungsbeträgen kannst du unter www.studentenwerke.de in einer PDF-Datei einsehen. Solltest du über eigene Einkünfte verfügen (Minijob), mindert das entsprechend deines Verdienstes deine Bedürftigkeit und die Unterhaltspflicht deiner Eltern. Theoretisch können deine Eltern den Unterhalt an Stelle von Geld in Naturalien (Unterkunft, Nahrungsmittel) leisten. Jedoch kann dies durch einen von dir gestellten Antrag durch ein Gericht abgeändert werden.

Elternunterhalt – Dauer der Leistung

Deine Eltern sind prinzipiell unterhaltspflichtig bis du deine erste berufsqualifizierende Ausbildung oder ein Hochschulstudium absolviert hast. Dafür gibt es keine Altergrenze. Auch bestehen für dich weiter Unterhaltsansprüche, wenn du nach deinem Abitur eine Lehre beginnst und dich danach noch für ein Studium entscheidest. Der Wechsel von Studienorten und Studienfächern ist in einem begrenzten Umfang für dich möglich. Jedoch haben die Eltern das Recht, Informationen und Nachweise über den Fortgang deines Studiums zu verlangen. Ziel ist es die Unterhaltsbelastungen deiner Eltern möglichst gering und kalkulierbar zu halten, deswegen solltest du zügig und zielorientiert studieren. Sollte dies nicht der Fall sein, können deine Unterhaltsansprüche geschmälert werden.